– Studien / Voruntersuchungen –
Die AG WASSER vertrat zunächst die Auffassung, dass die praktische Umsetzung der Vorzugsvariante-3 größtenteils in diversen Eigenleistungen erbracht werden könnte:
(1) Die gemeinschaftliche Eigenleistung würde darin bestehen, die Gräben für die Verlegung der Trinkwasserversorgungsleitung mit maschineller Unterstützung (vorzugsweise mit einer Grabenfräse) und nur partiell in Gefahrenbereichen (z.B. Querung von Entwässungsleitungen und E-Kabeln) per Handschachtung auszuheben und später wieder zu schließen.
(2) Die durch die Pächter selber vorzunehmenden individuellen Eigenleistungen bestehen in der Verlegung der Leitungen vom zaunnahen Anschlusspunkt bis zur (bisherigen) Hauptwasserentnahmestelle auf der Parzelle.
Vor der Verlegung der Hauptleitungen und Installation der mit Wasseruhr ausgestatteten Anschlusspunkte ist in den dafür vorgesehenen Bereichen rechtzeitig Baufreiheit zu schaffen. Das gilt insbesondere (aber nicht nur) für die Parzellen P-97 und P-120, um in unmittelbarer Nähe der Außenhecke den Hauptstrang-1 verlegen zu können.
Die Anbindung des neuen Hauptstranges an den Hauptschieber, der sich auf dem nördlichen Querweg vor den Parzellen P-65 / P-96 befindet, und die fortlaufende Zusammensetzung aller Strangelemente bis zu den zaunnahen Übergabepunkten in den Parzellen wird vorzugsweise in Fremdleistung realisiert.
Das Verlegen von Kaltwasserleitungen wird u.a. auf folgenden Webseiten ausführlich beschrieben und kann als Anleitung für unsere Eigenleistungen genutzt werden:
https://www.bauen.de/a/verlegen-einer-kaltwasserleitung/
https://www.hornbach.de/projekte/kaltwasserleitungen-verlegen/
Letzte Aktualisierung 1. Februar 2025