AUSFÜHRUNG LEITUNGEN

– Strategische Vorgaben –

0. Leitungsquerschnitte:

Die wissenschaftlich-technischen Grundlagen für die Festlegung der Leitungsquerschnitte liefert die Bernoulli-Gleichung, eine besondere Form des Energieerhaltungssatzes: Innerhalb eines aktiven hydraulischen Systems entstehen an den Rohr- und Schlauchwänden, Verbindungselementen und Armaturen sowie Geräten und Maschinen durch innere Reibungen und Verwirbelungen energetische Verluste, welche die ursprünglich eingespeiste kinetische Energie durch Umwandlung in potenzielle Energie teilweise „aufzehren“. In der Praxis bedeutet das zunächst, dass an den Entnahmestellen die zur Verfügung stehende Wassermenge und der Wasserdruck mehr oder weniger beeinträchtigt sind. Die Verluste bzw. Defizite können jedoch über größere Leitungsquerschnitte und mit einem höheren Förderdruck (bereits an der Einspeisung oder mit im Strang zwischengeschalteten Pumpen) kompensiert werden. Ein hoher Förderdruck setzt dann aber auch voraus, dass die Rohrleitungen bzw. Schläuche dieser Belastung standhalten können, was über die ausgewählten Werkstoffe und Wandstärken realisiert wird. Mehr dazu u.a. auch hier und hier.

Um also einen hohen Wasserdruck und auch eine hinreichende Wassermenge bis in die Parzellen hinein sicherzustellen, sind nacheinander verjüngend folgende Leitungsquerschnitte vorgesehen:

– Hauptstränge 63 x 5,8 mm (bzw. 2″)
– Nebenstränge zu den Revisionsschächten 32 x 5,8 mm (bzw. 1″)
– Armaturen im Revisionsschacht (Baugruppe „Ventil – Wasseruhr – Ventil“) 3/4″
– Nebenleitung vom Revisionsschacht zur Wasserhauptentnahmestelle in Parzelle wahlweise 3/4″ oder 1/2″

1. Hauptleitungen auf Amselweg und östlich davon (Parzellen P-97 bis P-122):

– Absperrbare Anbindung der Hauptleitung ans bestehende System im Revisionsschacht vor den Parzellen P-65 / P-96
– Hauptleitungs-Teilstränge 1-4 als PE-Schlauch bzw. -Stücke 63 x 5,8 mm
– Hauptleitungs-Teilstränge 1-4 jeweils am Anfang mit Rückschlagventil 63 x 63 mm abgesichert
– Verbindungen innerhalb der Hauptleitungen über Kupplungen 63 x 63 mm
– Abzweige von Strang-1 zu Strang-2 und von Strang-2 zu Strang-3 und Strang-4 über T-Stücke 63 / 63 / 63 mm
– Enden der Hauptleitungsstränge in abdeckbare Revisionsschächte oder Steigrohr eingeführt
– Endstücke der Hauptleitungsstränge mit Endkappe oder Kupplung 63 x 63 mit eingelegter Scheibe blind gesetzt

2. Anschlüsse Parzellen östlich des Amselwegs (Parzellen P-97 bis P-122):

– Einführungsort für die Anschlussleitung in die Parzelle wird rechtzeitig vom Pächter festgelegt
– Abzweige von Hauptleitungen zu Parzellen über T-Stücke 63 / 32 / 63 mm
– Anschlussleitung in die Parzellen 32 x 5,8 mm,  ca. 3,00 m lang
– Anschlussleitungen in abdeckbare Revisionsschächte oder Steigrohr eingeführt
– Anschlusspunkte in Parzellen mit Wasserzähler 3/4″ und beidseitig KFR-Ventil 3/4″ ausgestattet
– Abgang KFR-Ventil 3/4″ hinter Wasserzähler mit Endkappe 3/4″ bis zum Ausbau innerhalb Parzelle temporär blind gesetzt

3. Anschlüsse Parzellen westlich des Amselwegs (Parzellen P-81 bis P-96):

– Einführungsort für die Anschlussleitung in die Parzelle wird rechtzeitig vom Pächter festgelegt
– Abzweige von Hauptleitungen zu Parzellen über T-Stücke 63 / 32 / 63 mm
– Anschlussleitung in die Parzellen 32 x 5,8 mm,  ca. 3,00 m lang
– Anschlussleitungen in abdeckbare Revisionsschächte oder Steigrohr eingeführt
– Anschlusspunkte in Parzellen mit Wasserzähler 3/4″ und beidseitig KFR-Ventil 3/4″ ausgestattet
– Abgang KFR-Ventil 3/4″ hinter Wasserzähler mit Endkappe 3/4″ bis zum Ausbau innerhalb Parzelle temporär blind gesetzt

4. Anbindung an die bestehende Hauptleitung:

Die absperrbare Anbindung der neuen Hauptleitung an die bestehende alte Hauptleitung (siehe 1.) wird in Fremdleistung durch eine Fachfirma vorgenommen werden. Die Ausführungsform und der entsprechende Materialbedarf werden von der AG WASSER nicht vorgegeben, d.h. wir vertrauen den Empfehlungen der beauftragten Fachfirma.

Letzte Aktualisierung 21. Februar 2025