VORZUGSVARIANTE-3

– Strategische Vorgaben –

Die Arbeitsgruppe Wasser führte am 17.11.2024 von 14:00 bis 15:30 Uhr eine Begehung des Parzellen-Bereiches P-120 bis P-114 und P-121 durch, um Möglichkeiten für den Verlauf einer neuen Trinkwasser-Versorgungsleitung zu eruieren. Hierbei bestand die einhellige Auffassung darüber, den neuen Leitungsweg grundsätzlich übersichtlich, weitestgehend geradlinig und unverwinkelt, nicht mehr überbaubar sowie für Notfälle stets frei zugänglich führen. Aus diesem Grunde soll die neue Versorgungsleitung auf den an den Parzellen vorbeiführenden Hauptwegen verlegt werden und jede Parzelle von dort aus einen ca. 30-50 cm in die Parzelle hineingelegten Trinkwasser-Anschlusspunkt erhalten, der mit einer Wasseruhr ausgestattet ist. Von diesem zaunnahen Anschlusspunkt aus kann dann der jeweilige Pächter innerhalb seiner Parzelle in Eigen- oder Fremdleistung eine weiterführende Leitung bis zu seiner bisherigen oder zu einer neuen Wasserentnahmestelle verlegen (lassen):

Der AG WASSER ist bewusst, dass die Eigen- oder Fremdleistungen innerhalb der Parzellen nicht von jedem Pächter aus Alters-, Gesundheits-, Kosten- oder anderen Gründen unkompliziert geschultert werden können, und sieht daher für diese Pächter als Interimslösungen eine überirdische Schlauchverbindung zwischen dem Anschlusspunkt mit Wasseruhr und der eigenen Wasserentnahmestelle. Über diese „Sommerleitung“ kann so lange Trinkwasser in das eigene Leitungssystem rückeingespeist werden, bis unterirdisch eine eigene Leitung innerhalb der Parzelle verlegt und eingebunden wurde. Da im Winter die gesamte Wasserversorgung ohnehin abgestellt ist, können solche „Sommerleitungen“ vom Pächter im Winter auch selber entleert und eingelagert werden. Weiteres zur Verlegung innerhalb der Parzellen hier

Letzte Aktualisierung 1. Februar 2025