NORMEN & VORSCHRIFTEN

Für die konstruktive Auslegung (Dimensionierung, Materialien usw.) und technologische Umsetzung (Arbeitsfolge, Arbeitsmittel usw.) von Trinkwasserversorgungs-Projekten im freien Gelände (außer Haus) und innerhalb abgeschlossener Immobilien (im Haus) gelten EU- und Deutschland-weit einschlägige Empfehlungen oder sogar Vorschriften, denen wiederum ein umfassendes Ingenieurwissen, praktische Erfahrungen und weise Voraussicht (z.B. Hygiene, Sicherheit) zugrunde liegen. Sofern man derartige Projekte von einer Fachfirma planen und realisieren lässt, muss man sich auf diese Bestimmungen auch einlassen, auch wenn man privat sogenannte „einfachere Lösungen“ bevorzugen würde. Spätestens bei Havarien, Schäden, Wartungen, Gewährleistungen, amtlichen Kontrollen und Dergleichen muss sich das beauftragte Fachunternehmen als Auftragnehmer (AN) im jeweiligen Fall verantworten.

Seriöser Weise sind wir deshalb als Auftraggeber (AG) auch verpflichtet, der Kompetenz und Umsicht des Auftragnehmers (AN) zu vertrauen und gewisse Einwände oder sogar Durchsetzungen zu akzeptieren. In bestimmten Fällen ist der Auftragnehmer (AN) auch berechtigt oder sogar angehalten, gegenüber besonderen Ausführungswünschen des Auftraggebers (AG), die den o.g. Empfehlungen oder Vorschriften nicht mehr entsprechen, eine aktenkundige Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B zu erstellen, die ihn später von Haftungen für von ihm selber nicht zu verantwortenden Schäden usw. freistellt.

Von uns als AG WASSER wurde das gesamte Projekt soweit vorbereitet, dass es dem Auftraggeber (AG) in verständlicher Weise unseren eigentlichen Bedarf vermitteln und als Grundlage für eine fachlich fundierte Angebotserstellung dienen konnte. Zum besseren Verständnis der Rahmenbedingungen, denen der Auftragnehmer (AN) bei der Angebotserstellung und späteren Bauausführung unterliegt, sei nachfolgend hierfür eine repräsentative Auswahl aufgeführt – dem Interessenten ist es überlassen, sich diese Dokumente selber zu beschaffen und tiefgründiger zu studieren:

  • DIN EN 805 / 2000-03 „Wasserversorgung – Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden“
  • DIN EN 806-4 / 2010-06 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 4: Installation“
  • VDI-3810 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen“

Mögliche Bezugsquellen: 
https://www.baunormenlexikon.de
https://www.vdi.de/richtlinien
https://dejure.org/gesetze/VOB-B/4.html

 

 

Letzte Aktualisierung 8. Mai 2025